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Finanzierungsberechnungen für Selbstnutzer:
Für Selbstnutzer
Hier finden Bauherren und solche die es werden wollen Finanzierungsberechnungen die schnell oder ausführlich über die Details einer Eigenheimfinanzierung informieren. Für die Berechnungen benötigen Sie nur die wesentlichen Fakten: Objektpreis, Einkommen, Eigenkapital usw.


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Wenn Sie Ihre Traumimmobilie schon gefunden haben:
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Wenn Sie ausrechnen möchten, was Sie die eigene Immobilie im Monat kostet, ist die folgende Berechnung für Sie ideal:

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Finanzierungsberechnungen für Kapitalanleger:
Kapitalanleger
Sie bauen oder kaufen um Ihr Vermögen aufzubauen oder abzusichern? Dann sind die nachfolgenden Berechnungen sicherlich interessant für Sie. Neben Daten zu Kaufpreis und Vermögenssituation benötigen Sie zusätzlich Informationen über die monatlichen Mieteinnahmen.

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Für alle Immobilienkäufer:
Alle Immobilienbesitzer
Interessante Einblicke in unterschiedliche Investitionsvorhaben bietet der Vergleich zwischen einer Immobilie und der Anlage in einen Aktienfonds. Wenn Sie wissen wollen wieviel Einkommensteuer Sie bei Ihrem Einkommen zu zahlen haben, finden Sie ebenfalls eine geeignete Übersicht.

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Redaktioneller Hinweis:
Die Berechnungen die Sie auf dieser Seite erstellen können verstehen sich als unverbindliche Informatione. Sie ersetzen weder eine steuerliche noch eine rechtliche Beratung. Endgültige Feststellungen bleiben dem Finanzamt vorbehalten. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.

Die Berechnungsformel der Einkommensteuer ist in § 32 a Einkommensteuergesetz festgelegt. Die Fassung des Jahres 2000 ist unter § 32 a (2000) zu finden, die für 2001 unter § 32 a (2001), für 2002/03 unter § 32 a (2002) und für 2004 unter § 32 a (2004). Die für 2005 geltende, die unverändert auch für 2006 übernommen wurde, unter § 52 EStG Abs. 41. Die Berechnungsformel für 2007/2009 siehe unter §32a(2007).

Für 2009 ist ab Juli eine Änderung des Eingangseinkommensteuersatzes (statt 15% nur noch 14%) und eine Erhöhung des Freibetrages auf 7.834 € angekündigt (2. Konjunkturpaket, 11. Beschluss der Koalitionsvereinbarung) mit dem Hinweis, dass dieser neue Tarif für das ganze Jahr 2009 gilt und deshalb zu Steuerrückzahlungen im bzw. ab Juli führen wird.

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